Entscheidungsfreiheit im eigenen und über das eigene Leben bedeutet …

… nicht nur, wählen zu können zwischen dem,

  • wovon man sich selbst entweder einen schnellen Gewinn oder nachhaltigen Erfolg verspricht,
  • was man gerne tun würde, wovor man aber Angst oder womit man Mühe hat, weil man noch keinen Plan dafür hat, und dem, was einem leicht fällt, obwohl es weniger Spaß verspricht, weil es zur Gewohnheit geworden ist
  • was andere aus unverständlichen Gründen verbieten und dem, was man sich selbstverständlich erlauben kann, solange man bereit ist, die Konsequenzen dafür zu tragen,
  • was man selbst – freiwillig – sofort tun würde und dem, was man „nur“ anderen zuliebe – um keinen Ärger mit ihnen zu bekommen oder sie nicht zu enttäuschen – zu tun bereit ist,

sondern auch, sich dafür entscheiden zu können, so lange nichts, also darauf zu verzichten, etwas zu unternehmen, bis man sich sicher ist, dass man genau weiß, was man wirklich als Nächstes tun möchte bzw. wie man dorthin kommt, wo man gerne sein und bleiben möchte, bis man wahrscheinlich irgendwann – weil Menschen selten sehr lange zufrieden sind mit dem, wofür sie sich einmal entschieden haben – wieder bereit dafür ist, eine neue, eigene Entscheidung zu treffen.

P.s.: Entscheidungsfreiheit innerhalb eines sogenannten Rechtsstaates heißt auch, Widerstand leisten zu können, wenn man etwas als unrechtmäßig empfindet bzw. z.B. weiß, dass mit den Steuergeldern, die angeblich rechtmäßig eingefordert werden dürfen, Unrecht finanziert und Propaganda für (umwelt- und/oder gesundheitsschädliche sowie menschenrechtsverletztende) Unternehm(ung)en betrieben wird. Dass eine angeblich demokratisch gewählte Institution Recht sprechen darf über Menschen, die nicht bereit sind, deren Hoheitsrechte über Menschenrechte anzuerkennen, geht mir jedenfalls entschieden zu weit.

 

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Dank für das Foto gebührt Alexander Schimmeck (auf Unsplash)!

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