(Art-)Gerecht für alle Arten von Lebewesen ist von Natur aus nur die Freiheit, bis zu ihrem Tod vor anderen dorthin flüchten zu können, wo sie frei(willig) leben wollen
Zumindest so lange sie in ihrem Freiheitsdrang niemandem vorher Schaden zugefügt haben und vor einer (art-)gerechten Strafe zu fliehen versuchen
Das Leben verläuft nicht nur für viele Tiere, die sich vor langer Zeit freiwillig – vertrauensvoll – den Menschen angeschlossen haben sollen, naturgemäß, nach den Gesetzen der Natur, so dass sie sich mit Recht ungerecht behandelt fühlen können: von denen, die sie – egal ob als Nutztiere, angeblich gleichberechtigte PartnerInnen oder Familienmitglieder, um die sich alle kümmern – hinter verschlossenen Türen bzw. in abgeschlossenen Gehegen halten. Nur weil sich viele Menschen erst so – in einer solchen Umgebung, insbesondere innerhalb ihrer eigenen vier Wände, in denen sie sich vor anderen verschließen können – sicher fühlen, sogenannte „Sicherheitszonen“ oder „Schutzgebiete“ auszeichnen, heißt das nicht, dass andere sich nicht in ihrer persönlichen Freiheit davon eingeschränkt, sondern stattdessen eher davon eingesperrt fühlen.
Wenn man nicht nur an den Einfluss traumatischer (früh-)kindlicher Erfahrungen auf das eigene Freiheits- und/oder Sicherheitsbedürfnis, sondern auch an Evolution – auch die des menschlichen Bewusstseins des Menschen – glaubt, lässt sich schwer erklären, warum der Geist so vieler Menschen immer noch nicht frei von generellen Vorstellungen davon ist, was ein „Leben in (demokratischer) Freiheit“ gleichzeitig für alle bedeuten soll.
Dafür, dass weiterhin fleißig Gebäude und andere Gefängnisse errichtet werden, in denen Menschen sich angeblich einzeln oder mit ihren PartnerInnen bzw. für eine begrenzte Zeit auch mit ihren Familienmitgliedern „sicher und frei“ fühlen können, verlieren andere ihr Leben, ihre Freiheit oder Sicherheiten.
Freiheit bleibt nur so lange gerecht verteilt, so lange sie anderen zuliebe auch in dem Maße freiwillig eingeschränkt wird, dass diese auch ein möglichst freies Leben führen können.
Niemand kann menschliche Vergehen an der Freiheit anderer damit in irgendeiner Weise ungeschehen machen oder verhindern, dass sie immer wieder geschehen, indem TäterInnen ein einziges Mal daran erinnert oder nach mehrmaligen, eindeutig formulierten und /oder schriftlich festgehaltenen Ermahnungen – mit Geld- oder Haftstrafen – bestraft werden. Solange sie – auch in der Erinnerung – nicht ehrlich vergeben statt „einfach nur“ irgendwann vergessen wurden, kann auf dieser Erde meiner Meinung nach keine (Art-)Gerechtigkeit einkehren.
Menschen müssen sich – wenn sie nicht selbstgerecht handeln und sich nicht in ihre abgeschlossenen (inneren oder äußeren) Räume zurückziehen sollen – sicher sein können, dass sie dafür geliebt werden, dass sie sich selbst mit ihren Vergehen an der Freiheit anderer konfrontieren. Die Sicherheit dazu geben, um selbstsicher zu handeln und nicht anderen die alleinige Schuld an ihrem eigenen Versagen (bei der Beurteilung von Freiheit und/oder Gerechtigkeit zu ihrer eigenen Sicherheit) zu geben, können sie sich nur selbst.
Menschen sind dazu in der Lage, freiwillig die Verantwortung für alles, was sie in ihrem Leben tun, selbst zu übernehmen, sobald ihnen bewusst ist, wann sie sie freiwillig tragen oder von wem sie sie sich in welchen Situationen auflasten lassen, um sich in ihrem Leben möglichst geliebt, sicher und/oder frei fühlen zu können.
Ob sie es tatsächlich tun oder sich lieber Ausflüchte suchen, bleibt ihnen immer selbst überlassen – zumindest so lange ihnen noch Türen oder andere Fluchtwege offen stehen.
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Dank für das Foto gebührt Matthew Ansley (auf Unsplash)!
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